Umweltrecht

Relevanz für unsere Kunden

Die Herstellung eines Produkts, die Behandlung oder Beseitigung von Abfällen, die Herstellung von Energie, Strom oder Wärme ist im Regelfall mit der Errichtung und Unterhaltung eines aufwendigen Anlagenparks verbunden.

Seit mehr als 35 Jahren begleiten wir Anlagenbetreiber, Hersteller und Energieversoger bei der Lösung aller juristischen Fragestellungen, die bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Unterhaltung oder Stilllegung von industriellen Anlagen entstehen. Dabei steht vor allem die juristische Bewertung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheiden bzw. die juristische Begleitung des Antragsverfahrens im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Aber auch Fragestellungen, die die Entsorgung, Behandlung oder Beseitigung von Abfällen betreffen, gehören zu unserem Tätigkeitsfeld. Ferner beraten wir zu Fragestellungen im Bereich Wasserrecht und zu Bescheiden, die Umweltabgaben betreffen.

Unsere Expertise

Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Genehmigungsverfahren

  • Teilgenehmigungsverfahren/ Vorbescheidsverfahren
  • Änderungsgenehmigungen für bestehende Anlagen
  • Stilllegungsverfahren
  • Nachträgliche Anordnungen
  • Anordnungen betreffend nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Abfallrecht

  • Gutachten zu Bestimmung der Abfalleigenschaft (Abgrenzung zum Nebenprodukt, Ende der Abfalleigenschaft)
  • Beratung zur Zulassung von Anlagen, in den Abfälle entsorgt werden sollen

Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Wasserrecht

  • Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung, Benutzung
  • Abwasserbeseitigung
  • Altlasten
  • Umweltabgaben